Merz verdient unter anderem Verständnis
Von Christian Bommarius
Friedrich Merz (CDU), der Vorsitzende des Konzernbeirats der AXA Konzern AG, Friedrich Merz, Mitglied des Aufsichtsrates der AXA Versicherung AG, Friedrich Merz, Mitglied des Verwaltungsrates der BASF AG, Friedrich Merz, Mitglied des Beirates der Commerzbank AG, Friedrich Merz, Mitglied des Aufsichtsrates der Deutsche Börse AG, Friedrich Merz, Mitglied des Aufsichtsrates der Interseroh AG , Friedrich Merz, Mitglied des Beirates der Möller & Förster KG, Friedrich Merz, Mitglied des Beirates der Odewald & Compagnie Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Friedrich Merz, Mitglied des Aufsichtsrates der ROCK-WOOL Beteiligungs GmbH, Friedrich Merz, Mitglied des Beirates der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Friedrich Merz, Rechtsanwalt in der Anwaltssozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP, Friedrich Merz also hat in den "Mittelpunkt" seiner ausgreifenden Tätigkeit die "Ausübung des Man-dats" als Parlamentarier gestellt. So verlangt es zumindest das jüngst verschärfte Abgeordnetengesetz.
Aber verlangt es damit von Friedrich Merz nicht Unmögliches? Wir würden verstehen, begründete der vielbeschäftigte Finanzexperte der Union damit seine Klage gegen das Abgeordnetengesetz: Ein Gesetz darf nicht Unmögliches verlangen. Aber Merz wehrt sich gegen die neue Verpflichtung, die Einkünfte aus Nebentätigkeiten zu veröffentlichen. Das verstehen wir nicht. Denn Merzens Nebeneinkünfte sind offenkundig die Diäten, die er als Abgeordneter bezieht. Und die sind allgemein bekannt
Quelle: Berliner Zeitung, S. 4, 28.02.2006